Über die UGZ

Dank ihrer Unabhängigkeit von Finanz- und Versicherungskonzernen
kann sich die UGZ ausschliesslich den Vorteilen ihrer Versicherten widmen.

UGZ-Geschichte

Vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) auf den 1. Januar 1985 hin wurde von einigen fortschrittlichen Unternehmern eine von Versicherungen, Banken und Verbänden unabhängige, flexible und leistungsstarke Pensionskassenlösung gefordert. Die Walser Consulting AG ergriff deshalb die Initiative und gründete am
26. November 1984 die Unabhängige Gemeinschaftsstiftung Zürich, UGZ.

Die UGZ ist eine teilautonome Pensionskasse und führt die berufliche Vorsorge im Beitragsprimat durch. Die Vermögensanlagen erfolgen direkt bei den Bankinstituten, die Risiken Invalidität und Todesfall sind bei einer Lebensversicherungsgesellschaft rückversichert. Das Altersrentenrisiko trägt die UGZ selber.

 

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Gepoolte Vermögensanlage

Alle Vorsorgewerke im  Anlagegefäss gepoolte Vermögensanlage unterliegen einheitlichen Anlagerichtlinien. Die erzielte Performance gilt deshalb für alle Vorsorgewerke gleichermassen. Die Bewirtschaftung der gepoolten Vermögensanlagen erfolgt durch die Albin Kistler AG.
Alle Passivkonti wie Vorsorgekapital Aktive Versicherte, Wertschwankungsreserve, freie Mittel sowie Arbeitgeber-Beitragsreserve werden aber pro Vorsorgewerk getrennt geführt und transparent ausgewiesen. Der Deckungsgrad ist somit pro Vorsorgewerk unterschiedlich.

Bei der Auflösung eines Anschlussvertrages gehen sämtliche individuellen Reserven vollumfänglich an die nachfolgende Vorsorgestiftung über.

Individuelle Vermögensanlage

Bei der individuellen Vermögensanlage wählt das angeschlossene Vorsorgewerk die Anlagerichtlinien im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und des eigenen Risikoprofils, die Bankverbindung(en) sowie allfällige Vermögensverwalter selber. Die Vorsorgekommissionsmitglieder zeichnen für die Bewirtschaftung der Vermögensanlagen selber verantwortlich. Demzufolge sind Performance und Deckungsgrad für jedes Vorsorgewerk im Anlagegefäss "individuelle Vermögensanlage" unterschiedlich.

Selbstverständlich profitiert ein Vorsorgewerk vom jährlich erwirtschafteten Erfolg zu 100% und kann die Höhe der Verzinsung der eigenen Altersguthaben ebenfalls mitbestimmen.

Auf der anderen Seite ist das Vorsorgewerk für die Finanzierung ihres Rentnerkreises auch selber verantwortlich.
Diese Vorsorgelösung kommt einer firmaeigenen, teilautonomen Pensionskasse praktisch gleich. Für die gesamte Administration rund um Ihr Vorsorgewerk ist jedoch bestens gesorgt! Jedes Vorsorgewerk hat zudem Anspruch auf einen separaten individuellen Jahresabschluss inklusiv Anhang.

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Wahrnehmung der Aktionärsstimmrechte

Gemäss Art. 71a BVG ist die UGZ verpflichtet, die Stimmrechte der von ihr gehaltenen Aktien im Interesse ihrer Versicherten auszuüben und ihr Stimmverhalten offenzulegen. Der UGZ-Stiftungsrat nimmt hierfür die Dienstleistungen der Firma Inrate AG in Anspruch.

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Stimmrechtswahrnehmung

Für die Wahrnehmung der Stimmrechte hat der Stiftungsrat die Firma Inrate AG gewählt. Die Inrate AG überprüft die anstehenden Traktanden der Generalversammlungen und lässt die Stimmrechte im Interesse der Versicherten an den entsprechenden Generalversammlungen von unabhängigen Stimmrechtsvertretern ausüben.

Stiftungsrat

Der Stiftungsrat der UGZ setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

Arbeitgebervertreter

Dr. oec. Peter Barmettler

Dr. iur. Andreas Lüthi

Arbeitnehmervertreter

Catherine Blanchard

Adrian Schmid

 

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