Sicherheit von Pensionskasssen für Arbeitgeber und Versicherte

Die Sicherheit in der 2. Säule für Arbeitgeber und Versicherte steht an erster Stelle.

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Gross gleich nicht automatisch sicherer

Die Grösse einer Pensionskasse oder wie viele Versicherte jeweils angeschlossen sind, hat keinen direkten Einfluss auf deren Sicherheit, wie fälschlicherweise oft angenommen wird. Vielmehr ist das Verhältnis der Bilanzsumme gegenüber allen Verpflichtungen von aktiven Versicherten und Rentnern eine verlässliche Indikation.

Einfluss der Börsen

Alle Pensionskassen in der Schweiz unterstehen dem weltweiten Auf und Ab der Börsenmärkte gleichermassen. Keine Pensionskasse, und sei sie noch so gross, kann sich dieser Gesetzmässigkeit widersetzen oder entscheidenen Einfluss auf die allgemeinen Börsenkurse nehmen.

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Eigene Wertschwankungsreserven stellen die grösste Sicherheit dar

Alle angeschlossenen Unternehmen in der UGZ verfügen über eigene individuellen Wertschwankungsreserven. Sie stellen die grösste Sicherheit für Arbeitgeber und Versicherte dar, möglichst lange nicht an Sanierungsmassnahmen denken zu müssen. 

Sanierungsmassnahmen werden erst bei einem Deckungsgrad von gegen 90 Prozent ins Auge gefasst. Liegt der Deckungsgrad zwischen 90 - 100 Prozent, ist es bloss eine Frage der Zeit, bis er wieder über 100 Prozent beträgt.

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Auffangnetz Sicherheitsfonds

Wie alle Vorsorgeeinrichtungen ist selbstverständlich auch die UGZ dem Sicherheitsfonds BVG angeschlossen. Dieser garantiert die Leistungen aller Versicherten bis zu einer Lohnobergrenze von CHF 136'080 (Stand 2025) bei Insolvenz eines angeschlossenen Vorsorgewerks.

Folgende Kontrollinstanzen sorgen für konstante Sicherheit der UGZ:

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